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Reha-
Nachsorge

Die neuen Regelungen im Sozialgesetzbuch VI (Flexirentengesetz) ermöglichen es, im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen.

Damit die dort erzielten Erfolge auch im häuslichen Umfeld gemeinsam mit der Familie gesichert und in den Alltag integriert werden können.

Die Nachsorge sollte frühestmöglich und in der Regel nicht später als drei Monate nach Abschluss der vorangegangenen Rehabilitation beginnen und spätestens zwölf Monate nach Ende der medizinischen Rehabilitation abgeschlossen sein.

Sie muss von der Rehaklinik empfohlen werden.

Wir sind bei der Rentenversicherung Nord als Anbieter zugelassen. Die Kosten der Nachsorge werden von der Rentenversicherung Nord übernommen.

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Unser Nachsorgeprogramm bietet:
  • Individuelle Betreuung im Einzel- oder Gruppensetting

  • Elterntraining, während die Kinder in der Reha sind

  • Motivation zu mehr Bewegung und einem gesünderen Essverhalten

  • Hausbesuche

  • Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen

  • Einkaufstraining und gemeinsames Kochen

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